Satzung des Vereins
§1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr
- Der Verein trägt den Namen "MitGefühl Zukunft e.V."
- Er hat seinen Sitz in Potsdam und soll in das Vereinsregister eingetragen werden
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§2 Zweck des Vereins
- Zweck des Vereins ist die Förderung von:
- Bildung im Bereich Mitgefühl, Bewusstseinsentwicklung und Selbstwirksamkeit
- Tierrechte durch Aufklärung, Empathieförderung und Bildugnsformate
- Gesundheit und nachhaltiger Lebensweise durch positive Lebenspraxis
- gesellschaftlicher Teilhabe, sozialer Gerechtigkeit und Demokratieförderung
- Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Veranstaltungen (z.B. Retreats, Workshops, Vorträge, Mitmachprogramme)
- Veröffentlichungen (digitale Medien, Broschüren, Podcasts, Filme)
- Projekte zur Förderung lokaler Mitgefühlsgruppen
- Kooperationen mit Bildungs- und Sozialeinrichtungen
- Aufklärung über Tierethik, mentale Gesundheit und Nachhaltigkeit, Beteiligungsangebote zur aktiven Mitgestaltung.
§3 Selbstlosigkeit
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung
- Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln
§4 Mitgliedschaft
- Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Vereinszweck unterstützt
- Die Mitgliedschaft beginnt durch schriftlichen Antrag und Bestätigung durch den Vorstand
- Der Verein kennt folgende Mitgliedsformen
- Aktive Mitglieder: gestalten Projekte aktiv mit
- Fördermitglieder: unterstützen ideell oder finanziell ohne Stimmrecht
- Gründungsmitglieder: Sonderstatus, befristet auf die ersten 20 Mitglieder
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod
- Der Austritt erfolgt schriftlich gegenüber dem Vorstand
- Der Ausschluss kann bei vereinsschädigendem Verhalten erfolgen; er wird vom Vorstand beschlossen
§5 Mitgliedsbeiträge
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Beitragsordnung.
Beitragstypen:- Gründungsmitglied: 2 € / Monat (limitert)
- Standardmitglied: 8 € / Monat
- Soli-Mitgliedschaft: ab 15 € / Monat (frei wählbar)
- Beiträge können auf Antrag gestundet werden
§6 Organe des Vereins
- Mitgleiderversammlung
- Vorstand
- Erweiterte Leistungskreise, Projektleitungen, Beiräte (nach Bedarf)
§7 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ
- Sie entscheidet über:
- Vorstandswahlen und Entlastung
- Satzungsänderungen
- Projektstrategien
- Auflösung des Vereins
- Sie findet mindestens einmal jährlich statt
- Mitgliederversammlungen können in Präsenz, als virtuelle Veranstaltung (z.B. per Videokonferenz) oder in hybrider Form durchgeführt werden. Die Entscheidung über die Form der Versammlung trifft der Vorstand unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit für die Mitglieder. Bei virtuellen oder hybriden Versammlungen ist sicherzustellen,dass jedes teilnehmende Mitglied seine Rechte- insbesondere Rede-, Antrags- und Stimmrechte - in zumutbarer Weise ausüben kann
- Einladungen erfolgen schriftlich oder per E-Mail mit 14 Tagen Frist
- Beschlüsse benötigen einfache Mehrheit, Satzungsänderungen 3/4-Mehrheit
- Über Beschlüsse wird ein Protokoll geführt. Das Protokoll wird von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet
§8 Vorstand
- DerVrostand besteht aus:
- Drei gleichberechtigen Vorsitzenden
- Finanzverantwortliche:r
- Schriftführer:in
- Ergänzende Rollen (Beisitzer:innen) können sein:
- Projektkoordination
- Öffentlichkeitsarbeit
- Mitgliederkommunikation
- Webmaster
- Pädagogische Arbeit
- Die Beisitzer:innen können zweckgebunden oder auf eine definierte Zeit gewählt werden
- Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt, Wiederwahl ist möglich
- Er ist ehrenamtlich tätig
- Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt
- Der Vorstand kann Aufgaben delegieren und sich eine Geschäftsordnung geben
§9 Erweiterte Leistungsrollen
Optional können weitere Aufgabenbereiche geschaffen und besetzt werden, u.a.:
- Projektleitungen für Schwerpunktthemen (Retreats, Bildung, Aufklärung)
- Community-Verantwortliche
- Ansprechpersonen für spezielle Zielgruppen
- lokale Chapter-Organisator:innen
Diese Personen sind nicht stimmberechtigt im Vorstand unterstützen diesen jedoch beratend.
§10 Auflösung des Vereins
- Für die Auflösung ist eine 3/4-Mehrheit der Mitgliederversammlung erforderlich
- Bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das vereinsvermögen an eine gemeinnützige Organisation mit ähnlichem Zweck
- Die Entscheidung bedarf der Zustimmung des Finanzamts
§11 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Beschluss der Gründungsversammlung vom 02.07.2025 und Änderung durch die fortgesetzte Gründungsversammlung vom 04.11.2025 in Kraft.